Mit Beginn des Schuljahres am 6. September öffnen auch wieder die Sportbäder für den Vereinssport ihre Türen. Es sind die entsprechenden Hygienemaßnahmen zu beachten. Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz in Leipzig den Schwellenwert von 35 oder wird die sogenannte „Vorwarnstufe“ gem. §2, Abs. 3 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung an fünf aufeinander folgenden Tagen erreicht, besteht ab dem übernächsten Tag die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontakterfassung (3G-Regel). Das gleiche gilt auch für alle anderen genutzten Übungsräume und Sporthallen. Eine entsprechende Mitteilung erfolgt über die jeweiligen Übungsleiter und Trainer.